TERMS AND CONDITIONS

 

Allgemeine Bestimmungen

Paramour Collective, e.G. ist eine genossenschaftliche Escort-Agentur, die eine Website unter der URL www.ParamourCollective.de betreibt und Buchungsanfragen von Kunden im Namen ihrer Arbeitnehmer-Mitglieder verwaltet.

 

Alle geschäftlichen Transaktionen werden von Paramour unter ihren eigenen Geschäftsbedingungen durchgeführt, und es gelten keine anderen Bedingungen, es sei denn, Paramour hat vorher schriftlich zugestimmt.

 

Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen:

Paramour Collective, e.G., und allen zukünftigen Tochtergesellschaften (im Folgenden "Gesellschaft")

Arbeitnehmer-Mitgliedern von Paramour Collective (im Folgenden "Escort")

Kunden von Arbeitnehmer-Mitgliedern von Paramour Collective (im Folgenden "Kunde")

www.ParamourCollective.de (im Folgenden "Website")

 

Rechtsgrundlage

Paramour erbringt Werbeleistungen nach dem Handelsgesetz.

Sexuelle Dienstleistungen und deren Vermittlung werden durch das Prostituiertengesetz und das Prostituiertenschutzgesetz geregelt.

Einwilligung ist im Strafgesetzbuch § 181a (Zuhälterei) und § 177 (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) geregelt.

Datenschutz ist in der GDPR geregelt.

 

§ 1 Pflichten von Paramour gegenüber dem Arbeitnehmer-Mitglied ("der Escort")

(1)   Paramour organisiert persönliche Werbung und Kundenbuchungen für Escorts. Dazu gehört insbesondere auch ein Profil auf der Website der Agentur. Paramour betreibt aggressive und ständige Werbung für die Escort, in der Hoffnung, dass sie genügend Buchungen erhält, um ein möglichst komfortables Einkommen zu erzielen.

(2)   Paramour bietet einen Safecall-Service an, indem sie sich während des Dates zweimal bei der Escort meldet: einmal zur erwarteten Ankunftszeit beim Kunden und nach dem Date. Sollte sich die Begleitperson nicht spätestens 30 Minuten nach dem geplanten Ende des Dates gemeldet haben, wird Paramour das von der Escort Person in ihren Aufnahmeunterlagen angegebene Sicherheitsprotokoll umsetzen.

(3)   Die Begleitperson ist ein freiberuflicher Dienstleistungsanbieter. Als solcher ist er bei der Ausführung der ihm übertragenen Tätigkeiten nicht an die Weisungen von Paramour gebunden. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Escort als Einzelunternehmer[in] für ihre Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungen und Steuern sowie alle sonstigen Verpflichtungen eines Freiberuflers selbst verantwortlich ist.

(4)   Die Begleitperson darf weder Ort, Zeit, Ausmaß oder sonstige Umstände der Ausübung der Prostitution bestimmen noch Maßnahmen ergreifen, um die Escort Person an der Aufgabe der Prostitution zu hindern, wie dies im Strafgesetzbuch § 181a (Zuhälterei) vorgesehen ist.

(5)   Paramour gestaltet für die Escort Person einen Internetauftritt auf seiner Website in Form einer Profilseite. Der Inhalt dieses Profils wird von der Escort in ihrem Informationsformular vorgegeben. Dazu gehört auch die Auswahl der zu veröffentlichenden Fotos.

(6)   Paramour trägt alle Kosten für Werbung und Fotografie, sowie alle Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in einwandfreiem Zustand.

(7)   Paramour nimmt nach Prüfung der Verfügbarkeit und des Interesses der Escort und auf deren Anweisung Buchungsanfragen von potentiellen Kunden entgegen und leitet diese an die Escort weiter. Die Escort Person prüft jede von der Gesellschaft an sie weitergeleitete Anfrage im Hinblick auf die Termine und bestätigt oder storniert den Termin so zeitnah wie möglich.

(8)   Terminzusagen werden der Escort telefonisch, per SMS oder E-Mail bestätigt. Für den Fall, dass die Escort eine Buchungsanfrage annimmt, koordiniert das Unternehmen die Details des Treffens und leitet anschließend die notwendigen Informationen zu Ort, Zeit und Kunde per E-Mail an die Escort Person weiter. Der Erhalt und der Inhalt der E-Mail (Buchungsbestätigung, Quittung) wird durch eine Antwort auf diese E-Mail bestätigt.

(9)   Beide Parteien erkennen an, dass der Buchungsprozess in der Branche schnell ablaufen kann, so dass das Unternehmen im Falle, dass die Bestätigung nicht innerhalb von 24 Stunden eingeht, die Anfrage an eine andere Begleitung weiterleiten kann.

(10) Paramour bearbeitet die Zahlungen des Kunden (einschließlich Anzahlungen) und überweist den fälligen Prozentsatz an die Escort Person innerhalb von 24 Stunden nach dem geplanten Abschluss des Termins.

 

§ 2 Pflichten der Escort Person

(1) Die Escort Person versichert, dass sie voll geschäftsfähig ist und dass alle von ihr gemachten Angaben zur Person der Wahrheit entsprechen. Sie versichert ferner, dass sie über eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland verfügt.

 

(2) Die Eskorte ist innerhalb der vorher vereinbarten Erreichbarkeitszeiten erreichbar und wird auf Buchungsanfragen zeitnah reagieren. Sie informiert Paramour im Voraus per E-Mail über geplante längere Unterbrechungen ihrer Erreichbarkeit, wie z.B. Urlaube oder Krankheitsurlaube.

 

(3) Die Escort Person muss sich als Prostituierte bei den Behörden gemäß dem Prostitutionsschutzgesetz anmelden. Die Anmeldung und die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung sind dem Unternehmen bis zur Aufhebung dieses Gesetzes vorzulegen. Das Unternehmen bewahrt diese Dokumente mit der gebotenen Rücksichtnahme als hochsensible Daten auf.

Die Escort Person wird diese Anmeldung erneuern und aktualisierte Dokumente vorlegen, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist (für die Anmeldung alle 2 Jahre für Arbeitnehmer über 21 Jahre; für die Gesundheitskarte jedes Jahr), so dass es keine Unterbrechung ihres rechtlichen Status und damit ihrer Verfügbarkeit gibt.

(4) Bei der Annahme von Buchungen im Ausland über Paramour ist die Begleitperson dafür verantwortlich, alle nach den Gesetzen des jeweiligen Landes erforderlichen Genehmigungen und Registrierungen einzuholen. Paramour kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Arbeitnehmer gegen die Gesetze des Landes verstößt, in dem er arbeitet.

(5) Das Unternehmen bietet keine Buchungen für Dienstleistungen an, die in dem Land, in dem die Buchung stattfindet, illegal sind. Wenn das Unternehmen gebeten wird, eine Buchung zwischen der Escort Person und dem Kunden zu arrangieren, die in einem Land stattfindet, in dem Sexarbeit illegal ist, erwartet das Unternehmen, dass im Verlauf dieses Dates keine sexuellen Dienstleistungen gegen Geld ausgetauscht werden. Verstößt die Escort Person ohne Wissen des Unternehmens gegen lokale Gesetze, kann das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden.

(6) Die Escort Person muss sich an die internen Statuten des Unternehmens halten (in internen Dokumenten verfügbar). Um den Ruf des Unternehmens und damit die eigenen Einkünfte und die seiner Kollegen zu wahren, verpflichtet sich die Escort Person insbesondere, zuverlässig und pünktlich zu sein. Die Eskorte ist sich bewusst, dass jegliches Verhalten, das gegen diese Statuten verstößt, einen Ausschluss durch die Generalversammlung zur Folge hat.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1)   Der Kunde ist dafür verantwortlich, nur dann eine Buchung mit der Begleitperson über das Unternehmen anzufordern, wenn der Kunde sowohl finanziell als auch logistisch in der Lage ist, den Termin wahrzunehmen.

(2)   Buchungsgebühren sind entweder per IBAN-Überweisung oder in bar zu zahlen. Die Buchungsgebühren sind auf dem Paramour-Website-Profil der einzelnen Escorts aufgeführt. Die auf der Website aufgeführten Gebühren gelten als endgültige Gebühren. Gebühren, die auf anderen Websites aufgeführt sind, haben keinen Vorrang.

(3)   Die zum Zeitpunkt der Buchung geforderte Anzahlung von 19 % gilt als Buchungsgebühr und wird unter keinen Umständen zurückerstattet.

(4)   Der Kunde kann eine Buchung bis zu 48 Stunden vor der geplanten Startzeit aus einem legitimen, unvermeidbaren Grund (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ansteckende Krankheit, höhere Gewalt) stornieren. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Kunden einen Nachweis über das Vorliegen eines berechtigten Grundes zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so kann die Rückerstattung bis zum Vorliegen des Nachweises zurückgehalten werden. In diesem Fall kann der Kunde eine Rückerstattung von 81% des vollen Honorars erhalten, wenn dieses bereits gezahlt wurde. Die Anzahlung von 19 % ist nicht erstattungsfähig.

(5)   Wenn der Kunde eine Buchung weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn storniert, haftet der Kunde für 100 % des voraussichtlichen Buchungshonorars, das auf der Profilseite der Escortdame aufgeführt ist. In diesem Fall muss die Buchungsgebühr innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des Termins an Paramour gezahlt werden. Wenn die Gründe für die Stornierung die Fähigkeit des Kunden, eine Zahlung zu leisten, beeinträchtigen, kann das Unternehmen diese Frist nach eigenem Ermessen verlängern.

(6)   Hält ein Kunde einen bestätigten Termin nicht ein, ist er verpflichtet, Paramour alle entstandenen Kosten zu ersetzen.

(7)   Der Kunde darf nicht gegen die Einwilligung der Escort verstoßen, gemäß Strafgesetzbuch § 177
Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html). Bei Verstößen gegen dieses Gesetz werden wir entsprechend handeln.

(8)   [Im Falle eines Fehlverhaltens verzichtet der Kunde gemäß GDPR Artikel 6[1] c-f auf alle Rechte zum Schutz seiner personenbezogenen Daten.

(9)   Verstößt der Kunde gegen das Einverständnis des Escorts oder lässt sich auf ein Verhalten ein, das Paramour für inakzeptabel hält, erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Daten an die gesamte Sexarbeitergemeinschaft weitergegeben werden. Der Kunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass alle derartigen Verstöße den zuständigen Behörden gemeldet und im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden.

(10)                 Bei begründetem Verdacht auf eine STI verlangt das Unternehmen ein negatives Testergebnis. Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, verzichtet der Kunde auf alle Rechte zum Schutz seiner personenbezogenen Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c-f der Datenschutz-Grundverordnung. Zu den begründeten Verdachtsmomenten kann auch ein Ausbruch in der geografischen Umgebung des Kunden gehören.

(11) Der Kunde darf die Sitzungen mit der Eskorte nicht aufzeichnen (durch Audio, Foto, Video oder andere Mittel), es sei denn, eine separate Freigabevereinbarung wurde sowohl vom Klienten als auch von der Eskorte unterzeichnet.

(12) Der Kunde erkennt an, dass alle personenbezogenen Daten der Escort Person in eine besondere Kategorie sensibler Daten gemäß Artikel 4 und 9 der EU-Grundverordnung fallen. Der Status der Escort als Sexarbeiterin ist sensibel; der Kunde darf die Escort Person nicht outen oder verdammen. Der physische Standort der Escort Person, wie Hotelzimmer oder Adresse, darf aus keinem Grund weitergegeben werden.

(13) Das Unternehmen bietet keine Buchungen für Dienstleistungen an, die in dem Land, in dem die Buchung erfolgt, illegal sind. Wenn das Unternehmen gebeten wird, eine Buchung zwischen dem Escort und dem Kunden zu arrangieren, die in einem Land stattfindet, in dem Sexarbeit illegal ist, erwartet das Unternehmen, dass im Verlauf dieses Dates keine sexuellen Dienstleistungen gegen Geld ausgetauscht werden. Verstößt der Kunde ohne Wissen des Unternehmens gegen lokale Gesetze, kann das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden.

(14) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich darüber zu informieren, was bei einem Treffen in einem anderen Land als Deutschland oder einer anderen Stadt als Berlin legal ist. Treten nach einem Verstoß gegen das örtliche Recht Konsequenzen auf, kann der Kunde das Unternehmen nicht haftbar machen.

 

§ 4 Fotografie

(1)   Die Escort Person behält die volle Kontrolle darüber, wie sie auf der Website abgebildet wird. Ein Fotoshooting mit dem Fotografen von Paramour wird dringend empfohlen, damit auf der Landing Page der Website Kontinuität herrscht; darüber hinaus kann die Eskorte jedoch ihre eigenen Bilder auswählen. Qualitativ hochwertige Bilder werden stark bevorzugt. Mit dem Einverständnis der Eskorte organisiert Paramour ein Fotoshooting mit seinem Fotografen und übernimmt alle Kosten für dieses Shooting.

(2)   Wenn die Escort einen vorab bestätigten Fototermin mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit absagt, kann die Escort verpflichtet sein, Paramour alle nicht erstattungsfähigen Kosten zu erstatten.

(3)   Ein Fototermin findet alle 4 Monate statt. Wenn die Eskorte neue Fotos machen lassen möchte, wird Paramour einen Platz an diesem Shooting-Tag anbieten, wenn es nach der Priorisierung der Shootings neuer Mitglieder noch freie Plätze gibt.

(4)   Solche zusätzlichen Fotoshootings werden vorrangig an Mitglieder vergeben, deren Aussehen sich wesentlich verändert hat, insbesondere an trans* Mitglieder in der Übergangsphase.

(5)   Sollte sich das Aussehen der Escort zwischen den Fotoshootings wesentlich verändern, ist sie dafür verantwortlich, Paramour aktuelle Bilder zur Verfügung zu stellen.

(6)   Nach einem Fotoshooting erhält die Escort die Auswahl des Fotografen. Wenn die Begleitperson mit mindestens 5 dieser Bilder nicht zufrieden ist, erhält sie Zugang zu allen vom Fotografen aufgenommenen Bilddateien und kann ihre Top 5 auswählen. Kein Foto wird ohne die Zustimmung der Escort auf der Website, in den sozialen Medien oder an einem anderen Ort veröffentlicht.

(7)   Die Escort behält sich das Recht vor, zu verlangen, dass identifizierende Merkmale, wie Gesicht oder Tätowierungen, in jeder veröffentlichten Version unscharf dargestellt werden.

 

§ 5 Bildrechte

(1)   Mit der Unterschrift auf den Fotos hat die Escort dem Unternehmen die Erlaubnis erteilt, diese Bilder sowohl auf seiner Website als auch in sozialen Medien, in der Printwerbung und für andere PR-Zwecke zu verwenden.

(2)   Vor der Verwendung von Bildern für große Werbekampagnen oder in der Presse ist die Zustimmung der Escort einzuholen.

(3)   Das Unternehmen wird nach Möglichkeit mit seinem Fotografen einen Vertrag über das Urheberrecht an den Fotos der Escort abschließen.

(4)   Ist dies nicht möglich oder möchte der Fotograf Bilder der Escort für seine Werbematerialien (z.B. Portfolio) verwenden, verpflichtet sich das Unternehmen, ein Freigabeformular zu erstellen, in dem jedes verwendete Bild und jeder Zweck angegeben ist.

(5)   Die Eskorte darf diese Bilddateien für ihre eigene Website, soziale Medien oder sonstige Werbung verwenden. Dabei muss sie den Fotografen nennen und auf das Unternehmen und seine Website verlinken.

(6)   Wenn die Escort aus der Agentur ausscheidet, werden alle Einzelfotos von ihr innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung von allen Online-Plattformen entfernt, es sei denn, die Escort erteilt dem Unternehmen die Erlaubnis, ihr Bild weiter zu verwenden.

(7)   Die Rechte an Gruppenfotos liegen bei allen abgebildeten Personen gemeinsam. Alle Mitglieder müssen der Verwendung des Fotos zustimmen.

(8)   Die Eskorte kann die Erlaubnis zur Verwendung eines ihrer Einzelfotos jederzeit widerrufen.

 

§ 7 Aufteilung des Honorars zwischen Escort und Paramour

(1)   Wenn die Escort mindestens 6 Stunden pro Woche ehrenamtlich für das Unternehmen tätig ist, hat die Escort Anspruch auf 93% jeder vom Kunden gezahlten Buchungsgebühr. Das Kollektiv behält 7 % ein.

(2)   Wenn die Begleitperson nicht ehrenamtlich tätig ist, hat sie Anspruch auf 81 % jeder vom Kunden gezahlten Buchungsgebühr. Das Kollektiv behält 19 % ein.

(3)   Wenn die Begleitperson sich freiwillig meldet, muss sie ihre Zeit auf dem Arbeitsblatt für Freiwillige eintragen.

(4)   Der Anteil der Begleitperson wird vierteljährlich überprüft. Wenn festgestellt wird, dass er nicht durchschnittlich 6 Stunden pro Woche gearbeitet hat, wird seine prozentuale Stufe geändert. In diesem Fall muss das Unternehmen die Begleitperson benachrichtigen.

(5)   Die Begleitperson kann ihre prozentuale Einstufung jederzeit ändern. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, solange sie die freiwilligen Aufgaben, zu denen sie sich verpflichtet haben, erledigen.

(6)   Die Eskorte erkennt an, dass die freiwillige Arbeit aus freien Stücken geleistet wird und versteht, dass sie kein Arbeitsverhältnis darstellt; als solches ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Leistungen zu gewähren, die für ein nicht freies Arbeitsverhältnis gelten würden.

(7)   Das ideale Verfahren ist wie folgt:

a.     Bei der Bestätigung einer Buchung für die Begleitung verlangt Paramour vom Kunden eine Anzahlung von mindestens 7%, die elektronisch auf das Bankkonto von Paramour überwiesen wird.

b.     Die Buchung findet statt, und der Kunde zahlt den Restbetrag entweder elektronisch oder in bar an die Eskorte.

c.     Paramour behält entweder 7% oder 19% ein, je nach dem Beteiligung der Escort Person in diesem Monat. Falls ein Restbetrag verbleibt, wird dieser innerhalb eines Arbeitstages an die Escort Person überwiesen.

d.     Paramour wird der Escort Person alle erforderlichen Rechnungen zur Verfügung stellen, um den Austausch von Geldern rechtzeitig zu dokumentieren.

(8)   Die Eskorte teilt dem Unternehmen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ihre Steuernummer und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer mit. Die Eskorte ist verpflichtet, dem Unternehmen jede Änderung mitzuteilen.

(9)   Das Unternehmen und die Escort Person bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abwicklung von Geschäften nach dem oben genannten Verfahren, einschließlich der dafür erforderlichen Daten.

 

§ 8 Beendigung

(1)   Die Escort Person erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung seiner vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen intern sicher speichert. Das Unternehmen wird diese Daten ausschließlich im Rahmen seiner professionellen Werbetätigkeit verwenden.

(2)   Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

(3)   Der Vertrag kann von der Escort jederzeit schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist unbedingt erforderlich.

(4)   Liegen bereits bestätigte Buchungen für den Zeitraum nach Beendigung des Vertrages vor, so hat die Escort in der Kündigungserklärung anzugeben, ob sie diese weiterhin ausführen wird. Die Bedingungen dieses Vertrages gelten für diese Buchungen bis zu ihrer Beendigung weiter.

(5)   Will die Gesellschaft diesen Vertrag kündigen, so muss sie dies in der nächsten satzungsgemäßen Generalversammlung begründen.

(6)   Beim Ausscheiden der Eskorte aus dem Kollektiv werden ihr Genossenschaftsanteil und etwaige ausstehende Zahlungen gemäß der Satzung der Gesellschaft zurückgezahlt.

 

§ 9 Behandlung von vertraulichen Informationen, Datenschutz und Geheimhaltung

(1)   Die Escort Person verpflichtet sich, alle Informationen - einschließlich Passwörter, Unterlagen oder sonstiges Material -, die sie von der Gesellschaft oder von Dritten erhält, ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages und zur Erfüllung ihrer Buchungen vertraulich zu verwenden. Nach Beendigung des Vertrages hat er alle Unterlagen oder Hilfsmittel etc. an das Unternehmen zurückzugeben.

(2)   Der Escort Person ist es untersagt, personenbezogene Daten, von denen sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der einzelnen Buchungen Kenntnis erlangt, außerhalb des Vertragsverhältnisses und der einzelnen Buchungen zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Dazu gehören auch die personenbezogenen Daten von Kunden, Mitstreitern und Mitarbeitern des Unternehmens. Insbesondere darf der Escort weder den Status eines Klienten als Kunde von Sexarbeitern noch den Status eines Escorts als Sexarbeiter offenlegen. Wir doxen oder outen nicht.

(3)   Darüber hinaus verpflichtet sich die Escort Person, über alle Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowohl in Bezug auf das Unternehmen als auch in Bezug auf die Kunden, Stillschweigen zu bewahren. Alle Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt sind, gelten als vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden.

(4)   Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

 

§12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.

(4) Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.